Häufige Gründe, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, sind Angst vor Stigmatisierung, Bedenken bezüglich einer Ablehnung einer Verbeamtung, einer Ablehnung einer Übernahme in eine private Krankenversicherung oder einer Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Für den Beamtenstatus wurde 2013 vom Bundesverwaltungsgericht festgelegt, dass der Dienstherr diese nur abschlagen darf, sofern "nachhaltige Zweifel" an der dauerhaften Dienstfähigkeit bestehen (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 – 2 C 16/12 –, juris).
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Behandlung selbst bezahlen wollen, ist das grundsätzlich problemlos möglich. Einen Einfluss auf die Reihenfolge der Therapieplätze hat die Art der Kostenübernahme nicht. Auch bei Selbstzahlern richten sich die Kosten nach der Gebürenordnung für Psychotherapeuten (GOP).