Sabine Reinecke

Therapieverfahren

Es gibt verschiedene Richtlinienverfahren, welche von der Krankenkasse anerkannt sind und bezahlt werden. Dazu gehört die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologie, die Verhaltenstherapie und ganz neu die systemische Therapie. Ich arbeite ausschließlich nach dem Verfahren der Verhaltenstherapie, welches davon ausgeht, dass positives und negatives Denken und Verhalten erlernt wurde und als Lösungsversuch angesehen werden kann. Dementsprechend kann das Verhalten und (etwas langwieriger) das Denken wieder umgelernt werden. Die Basis zum Erkennen alter Denk- und Verhaltensmuster ist Selbstbeobachtung, oftmals mithilfe von Protokollen und die Erarbeitung eines Störungsmodells. Aus diesem Modell werden wiederum Möglichkeiten der Veränderung abgeleitet, welche mit gemeinsam vereinbarten Aufgaben und Übungen, die zwischen den Sitzungen durchgeführt werden, in Ihr Leben integriert werden sollen. Für den gesamten Prozess ist Ihre aktive Mitarbeit von entscheidender Bedeutung.

Einzeltherapie

In der Regel biete ich Einzeltherapien mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten an, Partner oder Angehörige können jedoch bei Bedarf mit einbezogen werden. Mit der Krankenkassen kann die Behandlung bestehender psychischer Störungen (z.B. Depression, Angststörungen, Zwangsstörungen) abgerechnet werden. Informieren Sie sich bitte hierzu unter dem Punkt Kosten genauer, wie diese von der Krankenkasse erstattet werden können.

Ablauf der Therapie

Die Psychotherapie beginnt in der Regel mit vier bis fünf probatorischen Sitzungen, welche normalerweise in einem wöchentlichen Abstand durchgeführt werden und jeweils 50 Minuten dauern. Die erste Sitzung besteht aus einem gegenseitigen Kennenlernen. Sie schildern dabei grob ihre Problematik und ich vermittle wichtige Informationen über die Therapie bei mir. Hiernach können sie entscheiden, ob sie auch die weiteren probatorischen Sitzungen bei mir durchführen wollen. Ist das der Fall, erfolgt eine ausführliche Diagnostik und die Erhebung der Biografie. Diese Informationen dienen der Behandlungsplanung und dem Antrag auf Psychotherapie, welcher gestellt werden muss, um die Psychotherapie durchzuführen. In der letzten Sitzung melde ich Ihnen das Ergebnis der Probatorik mit der*den vorliegende(n) Diagnose(n) zurück und kläre Sie über Behandlungsmöglichkeiten auf. Weiterhin werden Erwartungen an die Therapie und Therapieziele besprochen.

Die probatorischen Stunden sind für Sie ebenfalls die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie sich von mir verstanden fühlen und sich eine gemeinsame Arbeit an ihrer Symptomatik vorstellen können.

In der letzten Stunde der Probatorik entscheiden wir gemeinsam, ob ein Therapieantrag bei der Krankenkasse gestellt werden soll. Wird der Antrag bewilligt, beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung.

Die Therapie erfolgt zu Beginn ebenfalls wöchentlich. Die verwendeten Methoden variieren dabei je nach Störung, individuellen Belastungsfaktoren und Ressourcen erheblich. Wichtiger Bestandteil sind jedoch in der Verhaltenstherapie die Übungen und Hausaufgaben zwischen den Sitzungen. Hierin zeigt sich, dass eine Therapie durchaus anstrengend sein kann und auf jeden Fall mehr Zeit in der Woche einnimmt, als die 50 Minuten des Therapiegespräches.

Am Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen in der Regel länger. Es werden nochmals alle hilfreichen Strategien zusammengefasst und eine Rückfallprophylaxe durchgeführt. Dabei ist das Ziel der Therapie, anschließend eine Art Werkzeugkasten zu haben, mit dem Sie zukünftige Schwierigkeiten, die in jedem Leben vorkommen, selbstständig lösen und erneut auftretende Symptome selbstständig reduzieren können.