Bei meinem Angebot handelt es sich um eine Privatpraxis. Das
bedeutet, ich habe eine identische
Qualifikation, wie die niedergelassenen Kolleg*innen.
Diese Kolleg*innen haben jedoch im Unterschied zu mir eine
sogenannte Kassenzulassung, die jedoch regional begrenzt sind
und welche die Kolleg*innen dazu berechtigen, mit der
gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.