Sabine Reinecke

Bei meinem Angebot handelt es sich um eine Privatpraxis. Das bedeutet, ich habe eine identische Qualifikation, wie die niedergelassenen Kolleg*innen. Diese Kolleg*innen haben jedoch im Unterschied zu mir eine sogenannte Kassenzulassung, die jedoch regional begrenzt sind und welche die Kolleg*innen dazu berechtigen, mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen.

Für privat versicherte und/oder bei einer Beihilfe versicherte Patient*innen sowie für Selbstzahler richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).