Sabine Reinecke

Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfe

Die Abrechnung mit der Beihilfe und i.d.R. auch mit der privaten Krankenversicherung ist meist problemlos möglich. Der übernommene Umfang an Therapiestunden hängt dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte schon vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wie viele probatorische Stunden übernommen werden, welches Kontingent für die Therapie bezahlt wird (insgesamt und jährlich), ob Testdiagnostik übernommen wird und welche Anträge für die Bewilligung der Therapie notwendig sind.

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, ist ein Therapieantrag nötig, welcher von mir am Ende der Probatorik (siehe Psychotherapie) angefertigt wird. Sie können auch hier bereits vor dem Erstgespräch die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Psychotherapie bei der Beihilfestelle anfordern.