Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung
und/oder Beihilfe
Die Abrechnung mit der Beihilfe und i.d.R. auch mit der
privaten Krankenversicherung ist meist problemlos möglich. Der
übernommene Umfang an Therapiestunden hängt dabei von Ihrem
individuellen Versicherungsvertrag ab.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte schon vor dem Erstgespräch
bei Ihrer privaten Krankenversicherung, wie viele probatorische
Stunden übernommen werden, welches Kontingent für die Therapie
bezahlt wird (insgesamt und jährlich), ob Testdiagnostik
übernommen wird und welche Anträge für die Bewilligung der
Therapie notwendig sind.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, ist ein Therapieantrag nötig,
welcher von mir am Ende der Probatorik (siehe Psychotherapie)
angefertigt wird. Sie können auch hier bereits vor dem
Erstgespräch die entsprechenden Formulare zur Beantragung der
Psychotherapie bei der Beihilfestelle anfordern.